Datenschutzerklärung gemäß Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Rechtsanwalt Dr. Jürgen Spliedt – SPLIEDT Rechtsanwälte

1. Name und Anschrift der gemeinsamen Verantwortlichen

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Spliedt – SPLIEDT Rechtsanwälte,
Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin, Deutschland,
Telefon: +49(0)30 88 56 73 29
E-Mail: berlin(at)ra-spliedt.com,
Website: www.ra-spliedt.com,

sowie der in dem jeweils betroffenen Verfahren vom Gericht bestellte Gutachter, (vorl.) Insolvenzverwalter, (vorl.) Sachwalter oder Zwangsverwalter gemäß dem übermittelten Beschluss als gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO. Die gemeinsamen Verantwortlichen werden nachfolgend als „unser Unternehmen“ bezeichnet. 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter
SPLIEDT Rechtsanwälte
Uhlandstraße 165/166,
10719 Berlin,
Deutschland
Telefon: +49(0)30 88 56 73 29
E-Mail: datenschutz(at)ra-spliedt.com 

3. Allgemeines zur Datenverarbeitung

3.1 Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten und Kategorien der verarbeiteten Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten grundsätzlich nur soweit dies zur Erfüllung des gerichtlichen Auftrages bei Bestellung als Gutachter bzw. zur Erfüllung der sich aus der Insolvenzordnung (InsO) / dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) ergebenden Verpflichtungen erforderlich ist. Wir erheben personenbezogene Daten aus der Gerichtsakte, aus dem Datenbestand des Schuldners sowie durch Direkterhebung bei der betroffenen Person, insbes. bei Verarbeitung der Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren. Ferner erheben wir personenbezogene Daten bei öffentlichen Registern und Stellen wie bspw. Grundbuchämtern, Handelsregistern und Einwohnermeldeämtern. Außerdem erheben wir personenbezogene Daten im Internet und bei Auskunfteien. 

Hierbei werden insbesondere Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Forderungsdaten, Geburts- und Personenstandsdaten, Sozialversicherungsdaten, Gehaltsdaten, Steuerdaten und Versicherungsdaten erhoben und verarbeitet. Soweit es zur Wahrnehmung unserer Pflichten zur bestmöglichen Verwertung der Insolvenzmasse erforderlich ist (insbesondere beim Einzug von Forderungen des Schuldners gegenüber Drittschuldnern) fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Beurteilung des allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Wir verwenden ein Dokumentenmanagementsystem, in das sämtliche Korrespondenz digital eingelesen und verarbeitet wird.

3.2 Rechtsgrundlage und Zweck für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person erforderlich sind.

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 

Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus

  • dem gerichtlichen Gutachtensauftrag oder
  • dem Ziel des Insolvenzverfahrens, das dazu dient, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners ermittelt, verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen wird (§ 1 InsO).

Der Insolvenzverwalter / Sachwalter steht hierbei unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen (§ 58 Abs. 1 InsO) oder dem Ziel des Zwangsversteigerungsgesetzes bei Anordnung der Zwangsverwaltung, die gemäß § 152 ZVG zum Erhalt des Grundstücks in seinem wirtschaftlichen Bestand sowie der ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks, Geltendmachung von Ansprüchen, auf die sich die Beschlagnahme erstreckt und Umsetzung von entbehrlichen Nutzungen in Geld (§ 152 ZVG) dient. Der Verwalter ist für die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen allen Beteiligten gegenüber verantwortlich. Er hat dem Gläubiger und dem Schuldner jährlich und nach der Beendigung der Verwaltung Rechnung zu legen. Die Rechnung ist dem Gericht einzureichen und von diesem dem Gläubiger und dem Schuldner vorzulegen (§ 154 ZVG).

3. 3 Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder falls dies technisch nicht möglich ist, wird die Verarbeitung eingeschränkt sobald die gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren nach HGB bzw. AO abgelaufen sind. Eine Speicherung kann über diesen Zeitraum hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten erfolgt dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft. Die Löschung unterbleibt, wenn eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen besteht.

4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Insolvenz-/Zwangsverwaltungsgericht
Im Rahmen unserer Berichtspflicht gegenüber dem Insolvenz- bzw. Zwangsverwaltungs-gericht übermitteln wir personenbezogene Daten an das Gericht. Weiterhin wird die Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter geführt und ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht durch die Beteiligten niederzulegen (§ 175 Abs. 1 InsO), hierbei erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe. Die Datenspeicherung erfolgt durch die SPLIEDT Rechtsanwälte im Rahmen einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO als spezialisierte Gesellschaft, die das Rechenzentrum, in dem die durch uns erhobenen Daten verarbeitet werden, betreibt.

Datenverarbeitung durch sonstige Dienstleister
Wir stellen in Insolvenzverfahren die öffentlich zugänglichen Informationen, sowie die nur den Gläubigern zugänglichen Informationen in einem Gläubigerinformationssystem (GIS), das über unsere Homepage www.ra-spliedt.com aufrufbar ist, zur Verfügung. Hierbei erfolgt die Übermittlung personenbezogener Daten an einen externen Dienstleister, der das Gläubigerinformationssystem betreibt, im Rahmen einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO.

Externe Dienstleister
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zum Teil externer Dienstleister und Auftragnehmer, insbesondere für die Archivierung und Vernichtung von Geschäftsunterlagen, die Sicherung und Auswertung von Daten des schuldnerischen Unternehmens, die Be- und Verwertung von bewegl. Anlagevermögen und Immobilien sowie im Rahmen von Personaldienstleistungen, wie Entgeltabrechnungen oder Insolvenzgeldbearbeitung.

Weitere Empfänger
Darüber hinaus können wir personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).

5. Betroffenenrechte

Sie können schriftlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Form zustehen. Einem Verlangen auf Löschung der Daten bzw. einem Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten ist u.a. nicht Folge zu leisten, soweit der Zweck der Datenverarbeitung in der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung liegt. Bitte beachten Sie, dass wir eine telefonische Geltendmachung von Betroffenenrechten nicht bearbeiten können, da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen , u.a. weil wir die Identität nicht prüfen können. Bitte machen Sie Ihre Betroffenenrechte daher schriftlich bei dem jeweils durch das Gericht eingesetzten Gutachter, (vorl.) Insolvenzverwalter, (vorl.) Sachwalter oder Zwangsverwalter geltend.

6. Profiling und Datenübermittlung in ein Drittland

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt. Wir übermitteln grundsätzlich keine personenbezogenen Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

7. Beschwerderecht

Sind Sie der Ansicht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten verstoße gegen gesetzliche Vorgaben, haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

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