Insolvenzverwaltung
Die Kanzlei SPLIEDT Rechtsanwälte ist seit über 30 Jahren vorwiegend in der Insolvenzverwaltung und der Sanierungsberatung tätig. Unsere Verwalter werden häufig im Rahmen von Fortführungs-/Sanierungsverfahren oder größeren Ordnungsverfahren bestellt. Wir sind keine „Plattmacher“, sondern widmen uns mit voller Kraft der Betriebsfortführung.
Sanierung
Wir haben uns insbes. im Rahmen der Fortführung und Sanierung von insolventen Unternehmen einen guten Ruf erarbeitet. Eine Insolvenz bedeutet nicht „das Aus“ des Unternehmens. Sanierungen können durch Asset Deal (sog. übertragende Sanierung) oder Insolvenzplan umgesetzt werden, sowohl im sog. Regelverfahren als auch in Eigenverwaltung. Insbesondere bei Insolvenzplänen verfügen wir über eine umfangreiche Erfahrung und haben bislang etwa 40 Planverfahren erfolgreich abgeschlossen. Mit dem ESUG hat der Gesetz- geber das Insolvenzplanverfahren beschleunigt, den Zugang zur Eigenverwaltung erleichtert sowie den Einfluss der Gläubiger und auch des Schuldners gestärkt, insbes. bei der Auswahl des Insolvenzverwalters/Sachwalters.
Unternehmensrechtliche Beratung
Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Dabei greifen wir auf die Erfahrungen unserer Berufsträger in einer Vielzahl von Branchen und auf unsere Expertise bei der Vertragsgestaltung und Prozessführung zurück. Insbesondere sind wir tätig auf den Gebieten der Gesellschafterstreitigkeiten (corporate litigation) einschließlich deren Vermeidung durch sorgfältige vertragliche Gestaltungen, des Forderungseinzugs sowie der Sanierung und Restrukturierung. Im Vordergrund steht für uns die effektive, zügige und transparente Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.